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Abiturprüfung
Die gymnasiale Schullaufbahn endet mit der Abiturprüfung in den beiden Leistungskursfächern und zwei Grundkursfächern. Die Abiturfächer müssen von der Stufe 11 bzw. EF an durchgängig belegt und in der Qualifikationsphase als Klausurfach angewählt worden sein. Ferner müssen die drei Aufgabenfelder (sprachlich-künstlerisches, gesellschaftswissenschaftliches und mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld) abgedeckt werden und in G9 muss eines der Fächer Deutsch – fortgeführte Fremdsprache – Mathematik gewählt werden. Für den achtjährigen Bildungsgang müssen zwei der Fächer Deutsch – Fremdsprache – Mathematik bestimmt werden. Fachhochschulreife Alle Schülerinnen und Schüler des neunjährigen Bildungsganges erhalten mit der Versetzung in die Stufe 12 (ohne Nachprüfung) das Anrecht auf die Fachhochschulreife Stufe 11. Im Anschluss an eine Berufsausbildung können sie an einer Fachhochschule studieren. Im Verlauf der Qualifikationsphase – das gilt für den G9- und den G8-Bildungsgang – kann die Fachhochschulreife erworben werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen auf der Basis von zwei zusammenhängenden Halbjahren erfüllt sind. Nach einem einjährigen, gelenkten Praktikum kann an einer Fachhochschule das Studium aufgenommen werden. |
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