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zur feierlichen Eröffnung der Ausstellung mit fotografischen und malerischen Arbeiten von Jugendlichen des Schalker Gymnasiums. Beobachtungen zu Personen und Orten im schulischen Umfeld der Jugendlichen werden künstlerisch interpretiert und so zu Einsichten über ihre Wirklichkeit als Schüler:innen. In inszenierten Porträts zeigen sie Typen, die ihnen in ihrem Alltag begegnen; in Malereien werden Dinge aus dem Umfeld in den Fokus gerückt, die sonst oft unbemerkt bleiben.
Die Eröffnung wird begleitet von der Musikgruppe des Schalker Gymnasiums. Ermöglicht wurde die Projektarbeit und Ausstellung über das Landesprogramm Kultur und Schule.
Die Ausstellung kann vom 02. November bis 04. Dezember 2025 im Wohnzimmer Gelsenkirchen, Wilhelminenstr. 174b, besucht werden.
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zur feierlichen Eröffnung der Ausstellung mit fotografischen und malerischen Arbeiten von Jugendlichen des Schalker Gymnasiums. Beobachtungen zu Personen und Orten im schulischen Umfeld der Jugendlichen werden künstlerisch interpretiert und so zu Einsichten über ihre Wirklichkeit als Schüler:innen. In inszenierten Porträts zeigen sie Typen, die ihnen in ihrem Alltag begegnen; in Malereien werden Dinge aus dem Umfeld in den Fokus gerückt, die sonst oft unbemerkt bleiben.
Die Eröffnung wird begleitet von der Musikgruppe des Schalker Gymnasiums. Ermöglicht wurde die Projektarbeit und Ausstellung über das Landesprogramm Kultur und Schule.
Die Ausstellung kann vom 02. November bis 04. Dezember 2025 im Wohnzimmer Gelsenkirchen, Wilhelminenstr. 174b, besucht werden.
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Verantwortlich für den Datenschutz ist der
Verein der Ehemaligen, Freunde und Eltern des Schalker Gymnasiums e.V.
Liboriusstr. 103
45881 Gelsenkirchen
Vertreten durch die Vorsitzende Alexandra Themann und den Stellvertreter Jochen Dohm. Beide sind unter der Kontakt e-Mail: efe@schalker-gymnasium.de zu erreichen.
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Die in der Beitrittserklärung angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung der entstehenden Mitgliedschaft notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage ge- setzlicher Berechtigungen erhoben.
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Widerspruchsrecht
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Stand Juni 2018