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Ihr seid in der 4. Klasse und möchtet künftig ein Gymnasium besuchen? Dann kommt am Samstag, 06.12.2025, vorbei und lernt das Schalker kennen. Neben geführten Schultouren durch unsere Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern bieten wir zahlreiche Angebote, wie z.B. Schnupperunterricht in verschiedenen Fächern sowie Spiel- und Sportangebote an. Auch die Übermittagsbetreuung und der Förderverein werden vertreten sein und euch als auch euren Eltern alle offenen Fragen beantworten.
Zudem ist natürlich auch für das leibliche Wohl gesorgt.
Wir freuen uns auf euch! 🥳
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Ihr seid in der 4. Klasse und möchtet künftig ein Gymnasium besuchen? Dann kommt am Samstag, 06.12.2025, vorbei und lernt das Schalker kennen. Neben geführten Schultouren durch unsere Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern bieten wir zahlreiche Angebote, wie z.B. Schnupperunterricht in verschiedenen Fächern sowie Spiel- und Sportangebote an. Auch die Übermittagsbetreuung und der Förderverein werden vertreten sein und euch als auch euren Eltern alle offenen Fragen beantworten.
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| Klassenbildung Sie können Ihr Kind bei uns im Rahmen des zentralen Anmeldeverfahrens (Januar/Februar jeden Jahres) zu den weiterführenden Schulen - Klasse 5 - oder bei wichtigen Gründen (z.B. bei Umzug, Schulformwechsel, ...) auch zu jeder anderen Zeit direkt in unserem Sekretariat anmelden.
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Inklusionsklasse Die 5a wird als Lerngruppe des "gemeinsamen Lernens" eingerichtet. In dieser Klasse werden Förderschüler*innen gemeinsam mit Regelschüler*innen (mit dem Bildungsziel Abitur) unterrichtet. Bei der Anmeldung werden wir Ihre Haltung zur Teilnahme Ihres Kindes an diesem Unterricht erfragen.Bei der Klassenbildung achten wir darauf, dass
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Sollten mehr Kinder angemeldet werden als das Schalker Gymnasium aufnehmen kann, so wird die Auswahl durch das gesetzlich geregelte Losverfahren getroffen. In besonders begründeten "Härtefällen" (insbesondere schwere familiäre Belastungssituationen) darf ein Kind vor Beginn des Losverfahrens aufgenommen werden. Diese Gründe müssen im Rahmen des Anmeldeverfahrens durch Eltern / Erziehungsberechtigte angegeben und nachgewiesen werden.
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