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Leitbild und Schulordnung

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Leitbild

Hausordnung des Schalker Gymnasiums

 

Liebe Schüler:innen, liebe Eltern und liebe Lehrer:innen,

am Schalker Gymnasium treffen sich viele unterschiedliche Menschen. Damit jeder gerne zum Schalker kommen kann, behandeln wir andere so, wie wir selbst behandelt werden möchten.

 

Die folgenden Schulregeln gelten am Schalker Gymnasium und sind für alle verbindlich.

 

Allgemeine Regelungen zum Zusammenleben

Wir gehen respektvoll miteinander um. Dazu gehört der Verzicht auf jede Form von Gewalt, auch auf sprachliche Gewalt und solche durch Gesten. Wir benutzen eine den anderen achtende Sprache. Außerdem achten wir darauf, dass eigenes und fremdes Eigentum unbeschädigt bleiben.

 

Regelungen für den Unterricht und die Pausen

Um07:35 Uhr öffnet die Schule. Verspätungen stören den Unterricht; deswegen ist es nötig, pünktlich zu sein. Bei späterem Unterrichtsbeginn kommendie Schüler:innenerst kurz vor Unterrichtsbeginn zur Schule und bleiben bis zum Ende der jeweils vorhergehenden Stunde auf dem Schulhof, bei ungünstiger Witterung auch in der überdachten Pausenhalle oder im Foyer. Bei späterem Unterrichtsbeginn werden bitte laute Unterhaltungen und lärmendes Spielen unterlassen.

Nach dem Klingeln zum Unterricht begeben sich alle Schüler:innen in ihre Klassen- bzw. Kursräume oder warten vor den Fachräumen auf die Lehrkraft.Sie schließen die Türen und bleiben dort, da der Aufenthalt auf den Fluren und Gängen während der Unterrichtszeit erhebliche Störungen mit sich bringt. Ist ein Fachlehrer zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, so fragen die Klassen- bzw. Kurssprecher im Sekretariat oder Lehrerzimmer nach.

Die Benutzung der Spinde erfolgt ausschließlich in den Pausen.

Schüler:innen der Klassen 5-10 verbringen die großen Pausen auf dem Schulhof, nutzen die Zeit für Erholung und Bewegung, aber verausgaben sich nicht. Gefährliche Spiele, z.B. Klettern in den Grünanlagen sowie im Winter das Schlindern und Schneeballwerfen, sind untersagt. Bei „Regenpausen“ (gesondertes Klingelzeichen) bleiben alle in ihren Klassenräumen bzw. im Gebäude.

Das Schulgelände dürfen die Schüler:innender Klassen 5-10 aus Versicherungsgründen erst nach Unterrichtsschluss verlassen. Das gilt auch für die Mittagspause an Tagen mit Nachmittagsunterricht – außer es liegt eine Ausnahmegenehmigung auf Antrag der Eltern vor.

 

Krankmeldung, E-Schein-Regelung, Arzttermine und Beurlaubungen

Bei Krankmeldungen müssen die Eltern die Schule vor Unterrichtsbeginn telefonisch informieren unter der Telefonnummer 02096384-13800. Nach einem oder mehreren Fehltagen gibt der/die Schüler:in am ersten Tag nach der Rückkehr in die Schule eine schriftliche Entschuldigung und/oder ein ärztliches Attest beim/bei der Klassenlehrer:inab.

Entschuldigungsscheine (E-Scheine) werden dazu benutzt, wenn Schüler:innen der Stufen 5-10 während der Unterrichtszeit erkranken. Der E-Schein wird im Sekretariat abgeholt, von der Fach­lehrerin oder dem Fachlehrer abgezeichnet und das Fehlen in das Klassenbuch eingetragen. Vor dem Verlassen der Schule muss in jedem Fall telefonisch das Ein­verständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erteilt werden. Bei Nichterreichen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten darf das Kind die Schule erst zum regulären Unterrichtsschluss verlassen. Der von den Eltern unterzeichnete E-Schein wird umgehend wieder mit zur Schule gebracht und bei der Klassenleitung abgegeben.

Termine werden im Vorfeld der Klassenleitung und der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer mitgeteilt und im Nachhinein wird das Fehlen schriftlich entschuldigt.

Beurlaubungen werden rechtzeitig vorher schriftlich bei der Klassenleitung beantragt. Beurlaubungen vor und nach den Ferien werden spätestens zwei Wochen vorher bei der Schulleitung beantragt.

Fehlen unmittelbar vor/nach den Ferien

Sollte Ihr Kind am letzten Schultag vor den Ferien oder am ersten Tag nach den Ferien fehlen, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Sollte das nicht geschehen, sind wir gesetzlich verpflichtet, rechtliche Schritte (z.B. ein Bußgeldverfahren) einzuleiten.

Für die Oberstufe gelten gesonderte Regelungen, die den Schüler:innen und Eltern zu Beginn der Jahrgangsstufe EF mitgeteilt werden.

 

Sicherheit

Jeder verhält sich so, dass er weder andere Personen noch sich selbst gefährdet, weder andere behindert noch belästigt. Im Gebäude ist gegenseitige Rücksichtnahme und Minderung der Unfallgefahr besonders wichtig. Jegliches Umherrennen, Versteck- und Fangenspielen wird unterlassen.

Für Fahrräder sind in der Pausenhalle und auf dem Schulhof installierte Ständer vorgesehen, für Mopeds und Motorräder gibt es außerdem einen besonders markierten Teil des Parkstreifens an der Liboriusstraße. Wegen der Gefahr von Verletzungen und weil sämtliche Eingänge im Notfall Fluchtwege sind und die Feuerwehr ungehindert Zugang haben muss, dürfen keinerlei Fahrzeuge an oder in den Eingängen zum Schulhof abgestellt werden. Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern, Mofas u. Ä. ist untersagt.

Sollte es trotz aller Vorsicht zu Beschädigungen, Unfällen und Verunreinigungen kommen, wendet euch unverzüglich an eure/n Klassenlehrer:in, die Aufsicht oder das Sekretariat.

Schulfremde Besucher melden sich im Schulsekretariat und verlassen nach Erledigung ihrer Angelegenheiten unverzüglich wieder das Schulgelände. Auch Personen, die nicht Schüler:innen dieser Schule sind, sich jedoch auf dem Schulgelände aufhalten, unterliegen der Weisungsbefugnis der Schulleitung, die das Hausrecht ausübt.

 

Ordnung und Sauberkeit bei Schulveranstaltungen

Wir verbringen viele Stunden in der Schule und können uns nur wohl fühlen, wenn jeder Einzelne in seinem Bereich und in den Gemeinschaftsräumen für Hygiene und Sauberkeit sorgt. Es ist unzumutbar, anderen, z. B. den Reinigungskräften, ihre Arbeit unnötig zu erschweren.

Für die Reinigung des Foyers ist die Oberstufe zuständig. Die Stufen 5-10 sind für die Sauberkeit des Schulhofs verantwortlich. Es gibt jeweils einen Reinigungsplan.

 

Schule als Arbeitsplatz

Die Schule ist unser Arbeitsplatz, deswegen kleiden wir uns angemessen. Im Unterricht ist es ein Gebot der Höflichkeit auf nicht notwendige Kopfbedeckungen sowie auf Essen und Trinken und auf Kaugummikauen zu verzichten.

 

Handynutzung

Die Handynutzung ist grundsätzlich außerhalb des Unterrichts und außerhalb der Klassenräume erlaubt. Innerhalb des Klassenraumes entscheidet der/die Lehrer:in über die Handynutzung. Die Entscheidung der Lehrkraft ist ausschlaggebend und ist nicht diskutabel. Mit Blick auf die Handynutzung liegt dann eine „Unterrichtssituation“ vor, wenn sich sowohl eine Lehrkraft als auch Schüler:innen in einem Klassenraum befinden. Das bedeutet konkret, dass – sobald eine Lehrkraft den Klassenraum betritt – jede Handynutzung mit sofortiger Wirkung untersagt ist.

Jegliche Ton-, Bild- oder Videoaufnahme auf dem Schulgelände bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Damit verbunden ist zusätzlich die Beachtung der „Rechte am eigenen Bild“.

Wird gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, ist die Lehrkraft berechtigt, dem betroffenen Kind das Handy abzunehmen. Die Lehrkraft übergibt das Handy der Schulleitung. Die Rückgabe ist frühestens nach der 6. Stunde möglich. Die Schulleitung führt vor der Rückgabe ein Gespräch mit dem/der Schüler:in und macht den Verstoß aktenkundig. Bei mehrfachen Verstößen entscheidet die Schulleitung über das weitere Verfahren, ggf. auch unter Einbeziehung der Eltern.

 

Verletzung der Schulregeln und Störungen des Unterrichts

Wenn Schüler:innen die Regeln dieser Schulordnung missachten, können erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen angewendet werden (vgl. Schulgesetz des Landes NRW §53).

Um das Lernen aller Kinder zu ermöglichen, ist es notwendig, dass sich alle Beteiligten innerhalb und außerhalb des Unterrichts an die vereinbarten Regeln halten.

 

Schlusswort

Diese Hausordnung kann ihren Sinn, ein gemeinsames Zusammenleben am Schalker Gymnasium zu ermöglichen, nur dann erfüllen, wenn ihre Bestimmungen im Handeln der gesamten Schulfamilie lebendig werden.

Nicht nur als Klassensprecher:in, als Pate:in, in der SV, bei der Übermittagsbetreuung, sondern alle Beteiligten am Schalker können dabei helfen, dass diese Bestimmungen im schulischen Alltag verwirklicht werden.  

In jeder Klasse wird die Klassenleitung auch die Wünsche und Ideen der Schüler:innen besprechen und in die Klassenordnung einbeziehen. Die Klassenlehrer:innen werden gemeinsam mit der Schülerschaft die Aufgaben der Vertreter:innen der jeweiligen Klasse klären und vereinbaren.

 

Die verschiedenen Gremien unserer Schule haben ein Leitbild erarbeitet, das seit Sommer 2010 im Gebäude an mehreren Stellen aushängt.

Seit Februar 2011 gilt unsere überarbeitete Hausordnung, die alle Schüler:innen erhalten haben.