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Leitbild des Schalker Gymnasiums
Präambel
Das zentrale Ziel am Schalker Gymnasium ist das gemeinsame Lehren und Lernen, um den Schüler:innen fachliches Wissen und soziales Verhalten zu vermitteln, damit sie selbständige und verantwortungsbewusste Mitglieder unserer Gesellschaft werden.
Schule ermöglicht nicht nur die Chance auf Bildung, sondern fördert ebenso soziale Kompetenzen. Sie bereitet die Schüler:innen auf Studium und Berufswelt vor und ebnet allen Jugendlichen den „Start ins Leben“.
Gerade deshalb ist es für Schulleitung, Lehrer:innen, Schüler:innen, Eltern, Hausmeister, Sekretärin und Betreuungskräfte wichtig, sich mit den Motiven, Zielen und Zwecken der eigenen Schule auseinanderzusetzen und diese zu benennen. Das ist die Voraussetzung, um allen Mitgliedern der Schulgemeindeeinen guten Schulalltag zu ermöglichen und eine Basis für ein positives Schulklima zu schaffen. Dazu fördern wir besonders das Engagement, z. B. bei der Mitarbeit in der SV, der Übermittagsbetreuung und in den AGs.
Das Schalker Gymnasium soll für alle Beteiligten ein sicherer Ort sein. Daher hat insbesondere sexualisierte Gewalt hier keinen Raum. Die Grundlage für ein gewaltfreies Miteinander stellt das Schutzkonzept dar. Dieses ist zu finden unter: Schalker Gymnasium: Leitbild, Schulordnung, Schutzkonzept
Diese Grundsätze des Leitbildes gelten für alle am Schulleben Beteiligten in gleicher Weise. Für uns bedeutet das, dass wir uns anderen gegenüber so verhalten, wie wir selbst behandelt werden möchten. So schaffen wir miteinander eine Atmosphäre, in der alle gerne zum Schalker kommen.
Diese Werte sollen Bestandteil unseres Schullebens sein:
Respekt/Toleranz
Für ein gutes Zusammenleben in der Schule ist es wichtig, dass sich alle am Schulleben beteiligten Personen respektieren und mit Verständnis begegnen, unabhängig von Aussehen, Geschlecht, Kultur oder Religion.
Gleichberechtigung und Gleichbehandlung
Zu einem respektvollen Umgang miteinander gehört auch, dass bestimmte Regeln für alle gelten. Wenn im Unterricht z. B. Essen und Trinken verboten ist, dann gilt das sowohl für Schüler:innen als auch für Lehrer:innen. Es ist klar, dass Lehrer:innen und Schüler:innen auf Grund ihrer Rollen nicht prinzipiell auf eine Stufe gestellt werden können, Grundregeln gelten trotzdem für alle. Schüler:innen werden von Lehrer:innengleich behandelt. Die Notenvergabe erfolgt unabhängig von Sympathie, Geschlecht und Aussehen.
Verständnis/Einsicht
Lehrer:innen zeigen Verständnis für Schüler:innen und Schüler:innen zeigen Verständnis für Lehrer:innen. Beide Seiten gehen einsichtig miteinander um, versuchen sich in die Lage des anderen hineinzuversetzen und nicht allein die eigenen Interessen in den Vordergrund zu stellen.
Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft
Es ist wichtig, sich aufeinander verlassen zu können. Zuverlässigkeit ist die Voraussetzung dafür, z. B. bei der Anfertigung der Hausaufgaben, dem Vorbereiten des Unterrichtes, dem pünktlichen Erscheinen, der Beteiligung am Unterricht und dem Einhalten von Absprachen.
Höflichkeit
Ein höflicher Umgang miteinander ist selbstverständlich.
Hilfsbereitschaft
Egal ob in der Schule oder in der Freizeit; Hilfsbereitschaft zeigen ist eines der wichtigsten Dinge in unserer Gesellschaft. Die Schule hat die Aufgabe, diese Hilfsbereitschaft zu fördern.
Vertrauen/Ehrlichkeit/Kritikfähigkeit
Um den Schulalltag für alle angenehm zu gestalten, ist gegenseitiges Vertrauen notwendig. Zu Vertrauen gehört auch, Kritik auszusprechen und anzunehmen, d. h. Kritik wird konstruktiv eingesetzt und selbstkritisch entgegengenommen.
Sorgfalt/Ordnung
Unterricht ist ein kontinuierlicher Prozess. Daher ist es wichtig, Aufgaben sorgfältig und ordentlich zu erledigen, um damit auch später noch arbeiten zu können.
Sauberkeit
Wir halten unsere Schule in allen Bereichen sauber.
Ökologie
Wir achten auf umweltschonendes Verhalten, insbesondere einen sparsamen Umgang mit Ressourcen wie Strom, Wasser und Papier.
Dies kann nur gelingen, wenn alle am Schulleben Beteiligten sich mit unseren Werten identifizieren und für diese eintreten. Deshalb vereinbaren sie Formen der Zusammenarbeit, des Austauschs, der Auszeichnung, aber auch Maßnahmen bei Regelverstößen.
Diese Präambel ist aus einer Zusammenarbeit von Lehrer:innen, Schüler:innen und Eltern entwickelt worden. Bei Bedarf wird sie gesellschaftlichen Veränderungen angepasst.
Liebe Schüler:innen, liebe Eltern und liebe Lehrer:innen,
am Schalker Gymnasium treffen sich viele unterschiedliche Menschen. Damit jeder gerne zum Schalker kommen kann, behandeln wir andere so, wie wir selbst behandelt werden möchten.
Die folgenden Schulregeln gelten am Schalker Gymnasium und sind für alle verbindlich.
Allgemeine Regelungen zum Zusammenleben
Wir gehen respektvoll miteinander um. Dazu gehört der Verzicht auf jede Form von Gewalt, auch auf sprachliche Gewalt und solche durch Gesten. Wir benutzen eine den anderen achtende Sprache. Außerdem achten wir darauf, dass eigenes und fremdes Eigentum unbeschädigt bleiben.
Regelungen für den Unterricht und die Pausen
Um 07:35 Uhr öffnet die Schule. Verspätungen stören den Unterricht; deswegen ist es nötig, pünktlich zu sein. Bei späterem Unterrichtsbeginn kommendie Schüler:innen erst kurz vor Unterrichtsbeginn zur Schule und bleiben bis zum Ende der jeweils vorhergehenden Stunde auf dem Schulhof, bei ungünstiger Witterung auch in der überdachten Pausenhalle oder im Foyer. Bei späterem Unterrichtsbeginn werden bitte laute Unterhaltungen und lärmendes Spielen unterlassen.
Nach dem Klingeln zum Unterricht begeben sich alle Schüler:innen in ihre Klassen- bzw. Kursräume oder warten vor den Fachräumen auf die Lehrkraft. Sie schließen die Türen und bleiben dort, da der Aufenthalt auf den Fluren und Gängen während der Unterrichtszeit erhebliche Störungen mit sich bringt. Ist ein:e Fachlehrer:in zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, so fragen die Klassen- bzw. Kurssprecher:innen im Sekretariat oder Lehrkräftezimmer nach.
Die Benutzung der Spinde erfolgt ausschließlich in den Pausen.
Schüler:innen der Klassen 5-10 verbringen die großen Pausen auf dem Schulhof, nutzen die Zeit für Erholung und Bewegung, aber verausgaben sich nicht. Gefährliche Spiele, z.B. Klettern in den Grünanlagen sowie im Winter das Schlindern und Schneeballwerfen, sind untersagt. Bei „Regenpausen“ (gesondertes Klingelzeichen) bleiben alle in ihren Klassenräumen bzw. im Gebäude.
Das Schulgelände dürfen die Schüler:innen der Klassen 5-10 aus Versicherungsgründen erst nach Unterrichtsschluss verlassen. Das gilt auch für die Mittagspause an Tagen mit Nachmittagsunterricht – außer es liegt eine Ausnahmegenehmigung auf Antrag der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vor.
Krankmeldung, E-Schein-Regelung, Arzttermine und Beurlaubungen
Bei Krankmeldungen müssen die Eltern die Schule vor Unterrichtsbeginn telefonisch informieren unter der Telefonnummer 02096384-13800. Nach einem oder mehreren Fehltagen gibt der/die Schüler:in am ersten Tag nach der Rückkehr in die Schule eine schriftliche Entschuldigung und/oder ein ärztliches Attest beim/bei der Klassenlehrer:in ab.
Entschuldigungsscheine (E-Scheine) werden dazu benutzt, wenn Schüler:innen der Stufen 5-10 während der Unterrichtszeit erkranken. Der E-Schein wird im Sekretariat abgeholt, von der/dem Fachlehrer:in abgezeichnet und das Fehlen in das Klassenbuch eingetragen. Vor dem Verlassen der Schule muss in jedem Fall telefonisch das Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erteilt werden. Bei Nichterreichen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten darf das Kind die Schule erst zum regulären Unterrichtsschluss verlassen. Der von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unterzeichnete E-Schein wird umgehend wieder mit zur Schule gebracht und bei der Klassenleitung abgegeben.
Termine werden im Vorfeld der Klassenleitung und der/dem Fachlehrer:in mitgeteilt und im Nachhinein wird das Fehlen schriftlich entschuldigt.
Beurlaubungen werden rechtzeitig vorher schriftlich bei der Klassenleitung beantragt. Beurlaubungen vor und nach den Ferien werden spätestens zwei Wochen vorher bei der Schulleitung beantragt.
Fehlen unmittelbar vor/nach den Ferien
Sollte Ihr Kind am letzten Schultag vor den Ferien oder am ersten Tag nach den Ferien fehlen, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Sollte das nicht geschehen, sind wir gesetzlich verpflichtet, rechtliche Schritte (z.B. ein Bußgeldverfahren) einzuleiten.
Für die Oberstufe gelten gesonderte Regelungen, die den Schüler:innen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu Beginn der Jahrgangsstufe EF mitgeteilt werden.
Sicherheit
Jede:r verhält sich so, dass er weder andere Personen noch sich selbst gefährdet, weder andere behindert noch belästigt. Im Gebäude ist gegenseitige Rücksichtnahme und Minderung der Unfallgefahr besonders wichtig. Wir dulden keine Waffen oder sonstige Gegenstände, die gewaltsam eingesetzt werden und Schaden hervorrufen können. Jegliches Umherrennen, Versteck- und Fangenspielen wird unterlassen.
Für Fahrräder sind in der Pausenhalle und auf dem Schulhof installierte Ständer vorgesehen, für Mopeds und Motorräder gibt es außerdem einen besonders markierten Teil des Parkstreifens an der Liboriusstraße. Wegen der Gefahr von Verletzungen und weil sämtliche Eingänge im Notfall Fluchtwege sind und die Feuerwehr ungehindert Zugang haben muss, dürfen keinerlei Fahrzeuge an oder in den Eingängen zum Schulhof abgestellt werden. Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern, Mofas u. Ä. ist untersagt.
Sollte es trotz aller Vorsicht zu Beschädigungen, Unfällen und Verunreinigungen kommen, wendet euch unverzüglich an eure/n Klassenlehrer:in, die Aufsicht oder das Sekretariat.
Schulfremde Besucher:innen melden sich im Schulsekretariat und verlassen nach Erledigung ihrer Angelegenheiten unverzüglich wieder das Schulgelände. Auch Personen, die nicht Schüler:innen dieser Schule sind, sich jedoch auf dem Schulgelände aufhalten, unterliegen der Weisungsbefugnis der Schulleitung, die das Hausrecht ausübt.
Ordnung und Sauberkeit bei Schulveranstaltungen
Wir verbringen viele Stunden in der Schule und können uns nur wohl fühlen, wenn jede:r Einzelne in seinem Bereich und in den Gemeinschaftsräumen für Hygiene und Sauberkeit sorgt. Es ist unzumutbar, anderen, z. B. den Reinigungskräften, ihre Arbeit unnötig zu erschweren.
Für die Reinigung des Foyers ist die Oberstufe zuständig. Die Stufen 5-10 sind für die Sauberkeit des Schulhofs verantwortlich. Es gibt jeweils einen Reinigungsplan.
Schule als Arbeitsplatz
Die Schule ist unser Arbeitsplatz, deswegen kleiden wir uns angemessen. Im Unterricht ist es ein Gebot der Höflichkeit auf nicht notwendige Kopfbedeckungen sowie auf Essen und Trinken und auf Kaugummikauen zu verzichten.
Handynutzung
Die Handynutzung ist grundsätzlich außerhalb des Unterrichts und außerhalb der Klassenräume erlaubt. Innerhalb des Klassenraumes entscheidet der/die Lehrer:in über die Handynutzung. Die Entscheidung der Lehrkraft ist ausschlaggebend und ist nicht diskutabel. Mit Blick auf die Handynutzung liegt dann eine „Unterrichtssituation“ vor, wenn sich sowohl eine Lehrkraft als auch Schüler:innen in einem Klassenraum befinden. Das bedeutet konkret, dass – sobald eine Lehrkraft den Klassenraum betritt – jede Handynutzung mit sofortiger Wirkung untersagt ist.
Jegliche Ton-, Bild- oder Videoaufnahme auf dem Schulgelände bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Damit verbunden ist zusätzlich die Beachtung der „Rechte am eigenen Bild“.
Wird gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, ist die Lehrkraft berechtigt, dem betroffenen Kind das Handy abzunehmen. Die Lehrkraft übergibt das Handy der Schulleitung. Die Rückgabe ist frühestens nach der 6. Stunde möglich. Die Schulleitung führt vor der Rückgabe ein Gespräch mit dem/der Schüler:in und macht den Verstoß aktenkundig. Bei mehrfachen Verstößen entscheidet die Schulleitung über das weitere Verfahren, ggf. auch unter Einbeziehung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Verletzung der Schulregeln und Störungen des Unterrichts
Wenn Schüler:innen die Regeln dieser Schulordnung missachten, können erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen angewendet werden (vgl. Schulgesetz des Landes NRW §53).
Um das Lernen aller Kinder zu ermöglichen, ist es notwendig, dass sich alle Beteiligten innerhalb und außerhalb des Unterrichts an die vereinbarten Regeln halten.
Schlusswort
Diese Hausordnung kann ihren Sinn, ein gemeinsames Zusammenleben am Schalker Gymnasium zu ermöglichen, nur dann erfüllen, wenn ihre Bestimmungen im Handeln der gesamten Schulfamilie lebendig werden.
Nicht nur als Klassensprecher:in, als Pate:in, in der SV, bei der Übermittagsbetreuung, sondern alle Beteiligten am Schalker können dabei helfen, dass diese Bestimmungen im schulischen Alltag verwirklicht werden.
In jeder Klasse wird die Klassenleitung auch die Wünsche und Ideen der Schüler:innen besprechen und in die Klassenordnung einbeziehen. Die Klassenlehrer:innen werden gemeinsam mit der Schülerschaft die Aufgaben der Vertreter:innen der jeweiligen Klasse klären und vereinbaren.